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Im 19. Jahrhundert überformtes, verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Wichtige Merkmale des giebelständigen Gebäudes sind das weit vorkragende, am Giebel von Bügen abgestützte Satteldach, die Fensterbekrönungen, die als gesprengte Giebel mit balusterähnlichem Mittelteil ausgebildet sind, und das umlaufende Quergebälk. Das giebelständige Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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