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Im schrägen Winkel zur Straßenflucht stehendes, verputztes Fachwerkwohnhaus. Die nach Osten exponierte Giebelseite lässt erkennen, dass das von einem den Höhenunterschied ausgleichenden Bruchsteinsockel unterfangene Gebäude im Dachbereich im 19. Jahrhundert erneuert wurde. Der relativ starke Überstand zum Obergeschoss, die Proportionierung der Geschosse sowie die symmetrisch angeordneten Fenster deuten jedoch auf eine ursprüngliche Entstehung im 17. oder 18. Jahrhundert. Zusammen mit den rückwärtig angefügten Nebengebäuden ist das Haus, das straßenbildprägende Funktion hat, aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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