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Das mit einem hohen Sockel ausgestattete, verputzte Fachwerkwohnhaus steht von der platzartig aufgeweiteten Straße zurückgesetzt an der Einmündung der Hinterecke. Seine Proportionen und der allseitige Überstand des Obergeschosses deuten auf eine Entstehung im späten 17. Jahrhundert. Aufgrund seiner exponierten Lage ist das Haus zusammen mit den Wirtschaftsgebäuden, die eine differenzierte, in der Höhe gestaffelte Dachabfolge bilden aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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