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Das früher verputzte Rat- bzw. Torhaus, das 1782 anstelle des 1675 abgebrannten Vorgängerbaus errichtet wurde, steht als städtebaulich wirksamer Querriegel am Ende der von Nordost nach Südwest ansteigenden Ortsstraße, der alten Hauptstraße. Es handelt sich um einen zweieinhalbgeschossigen, symmetrisch aufgebauten Fachwerkbau mit großem, die beiden Untergeschosse durchschneidendem Tor. Nach Abnahme des ursprünglichen Putzes, der Massivbauweise vortäuschte, ist das konstruktive Fachwerk mit seinen über die Untergeschosse durchgehenden Eckständern, den beiden Quergebälkszonen und den geschosshohen, geraden Schrägstreben sichtbar. Hauptgestaltungselemente sind die kleinformatigen, annähernd quadratischen Fenster, die im Obergeschoss in sechs Achsen gleichmäßig gereiht sind und im darunter liegenden Geschoss den Torweg flankieren. Das Gebäude ist von einem weit vorkragenden, mit Ziegeln versehenen Walmdach abgeschlossen und von einem zweigeschossigen, außen mit einer Uhr versehenen Dachreiter bekrönt, der quadratisch ansetzend, mittels eines konkaven Zwischendaches zum Achteck überführt und von einer kuppelförmigen Haube bekrönt wird. Als seltenes Beispiel eines früher weit verbreiteten Bautypus ist das Torhaus aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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