Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Gesamtanlage historischer Ortskern
Bahnhofstr. 1-7, 2-6
Falltorstr. 1-9
Frankfurter Straße 13-67, 71-83, 24-62
Hüttenberger Straße 2
Junkergasse 7, 11-15, 2-12, 20-22
Nebengasse 1-11, 2-10
Obergasse 1-41, 12-36
Die für Großen-Linden ausgewiesene Gesamtanlage umfasst weite Teile des städtebaulich wie geschichtlich interessanten Areals innerhalb des alten, einst befestigten Ortskerns.
Dieser war nachweislich durch einen Wallgraben, den so genannten Heeg- oder Haingraben nach außen gesichert, dessen Verlauf im Süden, Osten und Nordosten anhand des so genannten Kriegergässchens noch ablesbar ist. Weiteren Schutz boten ursprünglich vier, später fünf Tore, die seit Anfang des 19. Jahrhunderts sämtlich verschwunden sind. Ihre einstige Lage ist überliefert bzw. anhand topographischer Merkmale erschließbar: So schützte die Wetzlarer Pforte den nach Westen gerichteten, den Mühlgraben überquerenden Steinweg (jetzt Hüttenberger Straße) in Höhe der Hofanlage Hüttenberger Straße 9. Die Butzbacher Pforte lag im Süden im Zuge der Frankfurter Straße in der Nähe der Einmündung der Fronhofstraße, die Oberpforte östlich der Obergasse im Zuge der heutigen Ludwigstraße. Zwei weitere Tore, die ältere Haupt- oder Mittelpforte in Höhe Frankfurter Straße 53 und die erst Ende des 17. Jahrhunderts errichtete Gießener Pforte (Frankfurter Straße 28), schlossen den Ort nach Norden hin ab.
Mittelpunkt der Gesamtanlage, die aus der in weitem Bogen geführten Frankfurter Straße, Teilen ihrer nach Westen gerichteten Nebenstraßen (Falltorstraße, Hüttenberger Straße), der mehrfach gekurvten Obergasse, der relativ geradlinig verlaufenden Bahnhofstraße sowie der Junkergasse und der Nebengasse besteht, ist der hoch gelegene, von Mauern umzogene, im Norden von der Junkergasse, im Westen und Osten von Wächtergängen umschlossene Kirchhof. Auf ihm stehen die Kirche und das Rathaus, die bis heute das Ortsbild nachhaltig prägen. Besonders wichtig und schützenswert sind außer diesem inneren Kern die beidseitige Bebauung der Frankfurter Straße (von Nr.13 bis 33 bzw. von Nr. 28 bis 56) und das aus zwei Pfarrhäusern und der ehemaligen Kleinkinderschule gebildete Gebäudeensemble an der früher Pfarrgasse genannten Bahnhofstraße. Der genannte Siedlungskern ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |