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Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Der am Luhweg gegenüber dem christlichen Friedhof gelegene, 1154 qm große Judenfriedhof ist nur teilweise erhalten. Er bestand ursprünglich aus drei Teilen und reichte bis zur Frankfurter Straße nördlich der Gießener Pforte. Seit 1637 bestehend, diente er bis ins 19. Jahrhundert auch den Juden von Gießen und zweiundzwanzig anderer Gemeinden als Begräbnisplatz. Im Jahre 1938 wurde im Zuge der Feldbereinigung ein Weg durch das Gelände gelegt, wodurch der ältere Teil des Friedhofes abgetrennt wurde. Der letzte Vorsitzende der Jüdischen Gemeinde Bernhard Theisenbach ließ damals etwa siebzig alte Grabsteine im Boden unter dem Feldweg versenken. Von den heute noch erhaltenen etwa neunzig Grabsteinen stammen die ältesten noch aus dem frühen 18. Jahrhundert, die jüngsten von 1929 und 1930. Als letzter Hinweis auf die einst starke jüdische Minderheit, die im frühen 19. Jahrhundert über 4% der Großen-Lindener Bevölkerung ausmachte, ist der teils von Hecken gerahmte jüdische Friedhof aus geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Gesamtanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |