Auf dem Luh 5, Luhmühle, Wohnhaus
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Großen-Linden
  • Auf dem Luh 5
Luhmühle
Flur: 6
Flurstück: 23

Die von der Gemarkungsgrenze durchschnittene Luhmühle, deren Mahlwerk früher vom Wasser eines vom Kleebach abgeleiteten, jetzt trockengelegten Mühlgrabens angetrieben wurde, liegt nordöstlich von Lützellinden am Rande eines Wäldchens, dessen Baumbestand seiner Bezeichnung nach (Luh oder Loo) schon früher aus Eichen bestand. 1298 erstmals urkundlich erwähnt, war sie seit Beginn des 14. Jahrhunderts nachweislich in gemeinschaftlichem Besitz der Nonnenklöster Cella bei Schiffenberg und Altenberg. Nachdem die Mühle aufgrund der starken Konkurrenz u.a. durch die Bauernmühle und die Universitätsmühle im 16. und 17. Jahrhundert zeitweilig stillgelegt und mehrfach wiedererrichtet worden war, gelangte sie wohl zu Beginn des 18. Jahrhunderts in Einzelbesitz. 1707 wurde sie von Philips Matern vollständig erneuert und umgebaut. Ihr damals errichtetes Wohnhaus, ein rechteckiger, zweigeschossiger, talseitig im Erdgeschoss massiv erneuerter Fachwerkbau, zeigt einfaches, solides Eichenfachwerk. Wichtige Merkmale sind das profilierte Quergebälk, die mit Halsriegeln versehenen "Mannfiguren" im Obergeschoss der Traufseite, die Strebefiguren an den Eckständern und der mittig gelegene Hauseingang. Letzterer wird von kantigen Ständern flankiert, die auf der Vorderseite als gewundene, flach ausgearbeitete säulenartige Vorlagen ausgearbeitet sind. Der profilierte, hölzerne Sturz über der Tür wahrt die Inschrift: "ANNO 1707 D 6 AVGVSTI" Eine weitere Inschrift "JOHANNES SCHOEN 1856/ HGWM" findet sich im Sturzstein des gegenüber dem Wohnhaus in den Hang hinein gebauten Kellers. Einschließlich dieses Kellers und den Resten eines zweiten Kellers mit einem vorne angeschnittenen Tonnengewölbe ist das Wohnhaus der Luhmühle aus geschichtlichen sowie aus künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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