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In den südlichen Hang des Kirchhofes hineingebautes, traufseitig zur Straße liegendes, zweifarbiges Klinkergebäude. Das konventionell gestaltete, 1895 erbaute Gebäude hat einen hohen Sockel aus Polygonalmauerwerk, eine vierachsige Schauseite mit flachbogigen großen Fenstern und ein die Symmetrie betonendes Zwerchhaus. Sein auf der Rückseite liegender Eingang mit rechteckiger Türöffnung und Oberlicht wird von einem als Spolie wiederverwendeten spätromanischen Nischenportal, das vom Alten Rathaus stammt, gerahmt. Letzteres ist abgetreppt, hat flankierende Säulen mit attischen Basen und Knollenkapitellen und wird von einer kleeblattförmigen Blende überfangen, auf der die sekundäre Inschrift "Lasset die Kindlein zu mir kommen" angebracht ist. Das ortsgeschichtlich wichtige Gebäude ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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