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Der Bau eines zweiten Pfarrhauses wurde notwendig, nachdem das schon im 16. Jahrhundert von Großen-Linden aus mit Kaplänen versorgte, zwischenzeitlich zu Nassau gehörende Allendorf ab 1703 wieder zu Hessen gelangte und somit erneut in die Zuständigkeit der Pfarrei Großen-Linden fiel. Es entstand als giebelständiger, zweigeschossiger Fachwerkbau 1710 neben dem Alten Pfarrhaus anstelle des so genannten Fruehofes. Charakterisiert wird der exponiert gelegene Bau durch seinen hohen Kellersockel sowie durch das regelmäßige, auf der Giebelseite symmetrisch ausgebildete Fachwerk. Weitere wichtige Merkmale sind die profilierten Schwellen, stark dimensionierte Eckständer mit geschosshohen Streben sowie die symmetrisch aufeinander abgestimmten Strebefiguren mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln im Obergeschoss und im Giebel. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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