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Giebelständiges, verputztes Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitigem Toranbau. Das auf der Giebelseite im Erdgeschoss massiv erneuerte Gebäude, das aufgrund seiner Proportionen, der Fensteranordnung und des steil aufragenden Satteldaches in das 17. Jahrhundert zu datieren ist, zeigt auf der langgezogenen Traufseite einen kräftigen Überstand des Obergeschosses. Bemerkenswert ist sein überbautes Tor aus der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts. Neben den besonders breiten, geschwungenen Kopfbändern der Torfahrt fällt vor allem die bogig abschließende, mit einem Gesims versehene Pforte und insbesondere deren Gefachfüllung ins Auge. Wichtige Gestaltungselemente sind ein einfaches Kehlband, das sowohl die Torfahrt als auch die Pforte umzieht, und das doppelt gestellte griechische Kreuz im Gefach. Die Felder zwischen den Kreuzeshölzern sind mit unterschiedlich großen Kelchformen ausgeziert, die Gefachmitte zeigt einen als Radbild gefassten Sechsstern. Gebäude und Toranlage sind Kulturdenkmäler aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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