Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Überdachtes, zweiteiliges Tor, das 1800 von Meister Johannes Feller II. ausgeführt wurde. Es ist im Bereich der Torfahrt verändert. An die Stelle der ursprünglich geschwungenen Kopfbänder, die einen bogigen Abschluss bildeten, ist sekundär ein von angesetzten Winkelbändern flankierter, gerader Abschluss getreten. Der bogige Abschluss mittels angesetzter Winkelbänder ist dagegen an der Handpforte gewahrt. Torfahrt und Pforte sind mit einem Band aus Wulst und Hohlkehle umrahmt. Das Gefach über der Pforte zeigt neben dem Hauptkreuz, dessen Mitte durch eine Rosette mit Knauf hervorgehoben ist und dessen Arme mit Herzmotiven verziert sind, vier Felder mit Andreaskreuzen. Auch diese haben in der Mitte eingesteckte Knäufe. Die Toranlage ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |