Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Repräsentatives, zweigeschossiges Eckhaus an der Ecke Moltkestraße. Der laut Inschrift 1901 erbaute Klinkerbau, das ehemalige "Gasthaus zum Deutschen Hof", zeigt die für die Jahrhundertwende typischen historistischen Stilanleihen. Über dem Werksteinsockel erheben sich die durch umlaufende Gesimse von einander getrennten Geschosse. Sie haben flachbogige, große Fenster mit hell abgesetzten Laibungen und Balusterbrüstungen, die im Bereich der dreiseitig gebrochenen Ecke durch flach reliefierte Pilasterzonen und waagerecht verlaufende Schmuckbänder hervorgehoben sind. Zusätzlichen Schmuck bieten die risalitartig gestalteten, von differenzierten Giebeln überfangenen seitlichen Zonen: Links ein Walmdachgiebel mit Rundbogenfenster, rechts ein renaissancehafter Stufengiebel mit paarweise angeordneten Rundbogenfenstern, flankierenden Pilastern und volutenförmig gearbeiteten Bekrönungen. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |