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Dreiachsiger gründerzeitlicher Klinkerbau mit mittigem Zwerchhaus. Das zweigeschossige, auf quadratischem Grundriss errichtete Gebäude ist im Sockel in das Jahr 1899 datiert. Es hat einen gequaderten Kellersockel und Ecklisenen, die durch Schmuckelemente akzentuiert erscheinen. Wichtige Gestaltungs- und Gliederungselemente sind die beiden durch Konsolfriese bereicherten Gesimse sowie die symmetrisch in die Fassade eingebundenen, mit profilierten Laibungen versehenen Fenster. Ergänzenden Schmuck bieten farbig differenzierte Felder, die über den Erdgeschossfenstern in Form von Lünetten, zwischen den Obergeschossfenstern in Form von Spitzbögen gestaltet sind, sowie flach reliefierte Zierelemente, die die gekoppelten Rundbogenfenster und das Kreisfenster im Zwerchhaus umgeben. Das aufwändig gestaltete Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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