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Wohnhaus und Firmensitz eines Zimmergeschäfts und Holzsägewerks. Das über einem quadratischen Grundriss errichtete spätgründerzeitliche Gebäude zeigt über dem massiven Erdgeschoss einen zweigiebeligen Fachwerkaufbau. Wichtige gestalterische Elemente sind außer dem symmetrisch aufgebauten Fachwerk mit nach innen gebogenen Streben, profilierten Balkenköpfen und ornamentierten Eckständern der auf den vorderen Giebel bezugnehmende, von Bügen abgestützte, dreiseitige Erker, die profilierten Fensterlaibungen sowie die Volutenkonsolen unterhalb der Fensterbänke. Zusammen mit dem linksseitig angefügten, zweiteiligen Tor, das in der Tradition der Hüttenberger Tore steht, ist der außergewöhnlich gestaltete Bau aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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