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Das an der Ecke zur Bismarckstraße gelegene, hochaufragende Gebäude wird von einem mächtigen Mansardgiebeldach abgeschlossen. Seine kubische Grundgestalt wird durch sparsame Ornamentik wie umlaufende Ornamentfriese und Schmuckfelder unterhalb der Fenster betont, so dass seine einstige Funktion als Wasserbehälter auch heute noch ablesbar ist. Im Dachgeschoss des 1907 errichteten Gebäudes, dessen quadratische bzw. hochrechteckigen, streng gereihten Fenster früher mit Klappläden versehen waren, befand sich ursprünglich ein Wasserbehälter, der Großen-Linden mit Wasser versorgte. Aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen ist das im Untergeschoss durch zusätzliche Fenster veränderte Gebäude Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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