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Überdachtes Hüttenberger Tor mit Torfahrt und separater Pforte. Die Torfahrt ist durch gebogene Streben rundbogig nach oben hin abgeschlossen, die ebenfalls rundbogig geformten Winkelhölzer der Pforte sind mit viertelkreisförmigen Strahlenfächern ausgestaltet. Die Gefachfüllung über der Pforte zeigt ein von der Raute durchzogenes Andreaskreuz und eine unvollständige Inschrift über der Handpforte lautet: "...PDE AO 1732 D 17 MAI". Die Toranlage ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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