Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus, das nach hinten durch einen im Erdgeschoss schmaleren Anbau verlängert wurde. Das über einem flachen Bruchsteinsockel errichtete Wohnhaus zeigt altertümliche Fachwerkkonstruktionen, die auf ein hohes Baualter hindeuten. Das möglicherweise noch im 16. Jahrhundert erbaute Haus verfügt sowohl im Erdgeschoss als auch im Obergeschoss lediglich über eine einfache Verriegelung, die die Bundständer verbindet. Wandständer und Streben werden von den Riegeln überblattet. Der jüngere, vermutlich im 17. Jahrhundert entstandene Anbau zeigt in dem weit überkragenden Obergeschoss Dreiviertelstreben mit Kopfwinkelhölzern. Das Gebäude ist aufgrund seines hohen Alters aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |