Falltorstraße 7
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Großen-Linden
  • Falltorstraße 7
Flur: 5
Flurstück: 222

Traufständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit einer seitlich angeordneten, später firstparallel zum Haupthaus überbauten Hofeinfahrt. Das wohl noch im 17. Jahrhundert erbaute Wohnhaus erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel. Im Erdgeschoss gliedern lediglich Ständer und zwei diagonal angeordnete Riegel das Fachwerk. Im Obergeschoss, das über einer profilierten Schwelle errichtet wurde, zeigt das Haus ein dichtes Fachwerkgefüge mit schrägen Dreiviertelstreben und Kopfwinkelhölzern. Die bauzeitlich kleineren Fensteröffnungen zeichnen sich bis heute an der Straßenfassade ab. Die Überbauung des Tores aus dem 18. Jahrhundert zeigt ähnliche Fachwerkformen wie das Wohnhaus, hier jedoch mit schlankeren Hölzern und steiler gestellten Streben. Das Gebäude ist wegen seiner interessanten Bauweise aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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