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Überdachtes Hüttenberger Tor mit Torfahrt und Pforte. Beide Durchgänge zeigen bogige Abschlüsse, die Torfahrt mittels geschwungener Kopfbänder, die Pforte durch angesetzte Winkelbänder. Eine pfeilförmige Profilierung umgibt das Hoftor, ein Tauprofil findet sich beidseitig der Handpforte. Die Gefachfüllung besteht aus einem von der Raute durchzogenen Andreaskreuz. Als Auszier dienen leichte Kerbschnittbänder und ein eingesteckter Knauf im Schnittpunkt der Kreuzeshölzer. Die Inschrift über der Pforte lautet: "WAS HIER GEHET AUS UND EIN LASE HERR GESENET SEIN/ DEN 17 TAG MAI 1746". Die Toranlage ist aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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