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Am nördlichen Ortsausgang Großen-Lindens erhebt sich über einem hohen Bruchsteinsockel ein schmales, zweigeschossiges Fachwerkhaus der Zeit um 1700. Über einem Erdgeschoss mit schlichtem konstruktivem Fachwerk zeigt das an der Traufseite leicht auskragende Obergeschoss stark gebogene, flache Streben, die an den Eckständern mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln ausgestattet sind. Vermutlich gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurde das Dach erneuert und mit einem Drempel versehen sowie ein zweigeschossiger Anbau an die südliche Traufseite angefügt. Das Wohnhaus ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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