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Zweigeschossiges Fachwerkdoppelhaus unter einem First. Das lang gestreckte, zur Straße giebelständige Wohnhaus ruht auf einem hohen Bruchsteinsockel und zeigt ein einfaches, konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben im Erd- und Obergeschoss.
Das Obergeschoss kragt allseitig aus und erhebt sich über einer profilierten Schwelle. Das wohl im frühen 18. Jahrhundert errichtete Gebäude ist wegen seiner exponierten Lage am Ortsausgang aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |