Lade Kartenmaterial...
Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Großen-Linden
  • Frankfurter Straße 32
Flur: 1
Flurstück: 152/2
Große, asymmetrisch geschnittene Hofanlage an der platzartig erweiterten Einmündung der Nebengasse. Das Hauptgebäude der allseitig geschlossenen Hofanlage, ein zweigeschossiges, rechteckiges Fachwerkwohnhaus mit Kellersockel, liegt traufseitig zur Straße. Es zeigt pro Geschoss fünf gleichmäßig gereihte Fenster mit Klappläden, klar gegliedertes, aus schlanken Hölzern bestehendes Fachwerk aus der Zeit um 1800 und wird von einem großflächigen Halbwalmdach abgeschlossen. Zurückgesetzt von der Straßenflucht setzt an der linken hinteren Hauskante ein Hüttenberger Tor an. Es handelt sich um eine zweiteilige, überdachte Toranlage des Meisters Johannes Feller II. Sie ist in der Torfahrt sekundär mit geradem Abschluss versehen und wahrt eine mit Gesims und Winkelbändern ausgestattete Pforte. Als Gefachfüllung über der Pforte dient ein kräftiges Hauptkreuz, das von vier aus einem Brett gearbeiteten, angedeuteten Andreaskreuzen flankiert wird. Wichtige Zierelemente sind zunächst die schmalen doppelten Bänder, die Torfahrt und Pforte umrahmen, weiterhin der als Radbild gefasste Sechstern in der Mitte des Kreuzstammes, die achtelkreisförmigen Strahlenfächer an den Stammenden, die in Kreise eingelagerten Sechssterne auf den Armen des Kreuzes und die Rosetten in der Mitte eines jeden Andreaskreuzes. Die Inschrift über der Handpforte lautet: „DIESEN BAU HAT ERBAUT HERR PHILIP WAGNER UND SEINE EH./ FRAU CHRISTINA IST ERHOBEN WORDEN DEN 3 TEN JUNI 1809 FELLER". Einschließlich der Wirtschaftsgebäude sind das Wohnhaus und das Tor aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen als Kulturdenkmäler einzustufen.

Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
Planelemente auswählen
Zeigen Sie mit der Hand auf Markierungen im Plan, erhalten Sie ein Vorschaubild und per Mausklick die Objektbeschreibung.
Kartenansicht
Wählen Sie zwischen zwischen Alkis- und Luftbildansicht. Ebenfalls können Sie die Kartenbeschriftung ein- und ausblenden.
Zoomen
Zoomen Sie stufenweise mit einem Mausklick auf die Lupen oder bewegen Sie den Mauszeiger auf den Planausschnitt und verwenden Sie das Scrollrad ihrer Maus.
Zoom per Mausrad
Über diesen Button können Sie einstellen, ob Sie das Zoomen in der Karte per Scrollrad Ihrer Maus erlauben möchten oder nicht.
Vollbildmodus
Betätigen Sie diesen Button um die Karte im Vollbildmodus zu betrachten. Über den selben Button oder durch Klicken der "Esc"-Taste können Sie den Vollbildmodus wieder verlassen.
Ausgangsobjekt anzeigen
Über diesen Button erreichen Sie, dass in der Karte das Ausgangsobjekt angezeigt wird. Bei dem Ausgangsobjekt handelt es sich um die Objekte, die zu dem entsprechende Straßeneintrag gehören.
Abstand messen
Mit Hilfe dieses Tools können Sie die Distanz zwischen zwei oder mehreren Punkten berechnen. Hierbei wird eine Linie gezeichnet, bei der die entsprechende Gesamtlänge angezeigt wird. Weitere Anweisungen zur Benutzung werden nach betätigen des Buttons angezeigt.
Fläche berechnen
Dieses Tool ermöglicht es Ihnen eine Fläche zu zeichnen und den Flächeninhalt in m² zu berechnen. Um eine Fläche zu erzeugen, müssen mindestens 3 Punkte gesetzt werden. Die Fläche wird durch den Klick auf den Ausgangspunkt (1. Punkt) geschlossen und der Flächeninhalt anschließend berechnet.