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Im nordwestlichen Teil des hochgelegenen, von Stützmauern gesicherten Kirchhofes liegt weithin sichtbar das ehemalige Amtshaus des Amtes Hüttenberg, das zeitweise auch als Schule und Rathaus genutzt wurde. Der rechteckige, zweigeschossige, von einem Halbwalmdach überfangene Bau entstammt in seinen ältesten Teilen, u. a. dem massiven Untergeschoss, dem 13. Jahrhundert. Hinweise für die frühe Datierung des Gebäudes, das wohl ursprünglich zugleich auch die Zehntscheuer des Landgrafen war, ergeben sich aus seinen beiden ähnlich gestalteten, spätromanischen Nischenportalen. Das eine, das von Säulen flankierte, ehemalige Hauptportal, welches früher an der Südseite angebracht und über eine vom Kettenplatz empor führende Treppenanlage zugänglich war, wurde 1895 in das Gebäude der Kleinkinderschule (vgl. Bahnhofstraße 2 a) integriert, das andere, in situ an der Nordseite erhalten, zeigt ähnliche Grundgestalt mit spitzbogiger Nische und kleeblattförmiger Blende, ist jedoch einfacher ausgeführt. 1611 wurde das Gebäude dann vollständig umgebaut und erhielt ab dem Obergeschoss einen Fachwerkaufsatz. Bemerkenswerte Details des ursprünglich regelmäßigen, später leicht veränderten Fachwerks sind umlaufende profilierte Schwellen, profilierte Füllhölzer, die mit Streben und beschnitzten Kopfwinkelhölzern versehenen westlichen Eckständer und die beiden Brüstungsfiguren an der Südseite. Eine von ihnen ist als von der Raute durchzogenes Andreaskreuz gestaltet, die andere als ornamentierte Brettfüllung ausgeführt. Die Inschrift in der Schwelle der Südseite lautet: "AL DING AVF ERD VERGAENGLICH IST ALLEIN DEIN WORT HER JESV CHRIST BLEIBT WAR BESTENDIG VND GERECHT OBSCHON DIE WELT DASSELB VERSCHMECHT WER CHRISTO GLAVBT VND IHM VERTRAVT DER HAT WEISLICH VND WOHL GEBAVWT AVFGERICHT DEN 10 DAG IVLI ANNO DOMINI 1611". Einschließlich der acht nach ihren früheren Eigentümern benannten Kelleranlagen, deren Eingänge an der Stützmauer des Kirchhofes noch teilweise erhalten sind, und einschließlich der beiden Treppenaufgänge ist das Rathaus aus geschichtlichen, städtebaulichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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