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Kleines verputztes Fachwerkwohnhaus auf quadratischem Grundriss mit linksseitig angefügtem Hüttenberger Tor. Die gedrungenen Proportionen des leicht zurückgesetzten, schräg zur Straßenflucht stehenden Hauses, sein steiles Satteldach und die sich unter dem Putz abzeichnende Auskragung des Obergeschosses lassen auf eine Entstehung im 17. Jahrhundert schließen. Das zugehörige überdachte Tor mit gesonderter Torfahrt und Pforte hat als ältestes des Kreisgebietes besondere typologische und entwicklungsgeschichtliche Bedeutung. Wie es für die vor 1700 entstandenen Toranlagen charakteristisch ist, sind seine beiden Öffnungen mit geraden Abschlüssen versehen, die Ständer zum Sturz hin durch Winkelbänder gesichert. Das schlichte, durch „1692" über der Handpforte datierte Tor zeigt mit Ausnahme des Andreaskreuzes im Gefach über der Pforte keinerlei Zierformen. Gebäude und Toranlage sind Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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