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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit Schopfwalmgiebel und hofseitigem Zwerchhaus. Der teilweise veränderte, in seiner Grundanlage auf das 18. Jahrhundert zurückgehende Bau wahrt im Obergeschoss regelmäßiges, vorn symmetrisch ausgeprägtes Fachwerk mit weit ausgreifenden Streben, die mit Gegenstreben und Halsriegeln ausgestattet sind. Eine Besonderheit sind die aufwändig gestalteten hölzernen Fensterrahmungen, die wohl im 19. Jahrhundert entstanden, als das Haus verputzt war. Mit ihren profilierten, konsolgestützten Fensterbänken, den flach geneigten, dreieckigen, plastisch ausgearbeiteten Giebelbekrönungen und den entsprechend gestalteten Klappläden tragen sie zum Gesamtbild des Hauses bei. Das Haus ist einschließlich der rückwärtigen, ebenfalls in Fachwerk errichteten Scheune Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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