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Giebelständiges zweigeschossiges Fachwerkwohnhaus mit hofseitigem Zwerchhaus. Die gedrungenen Proportionen und der Aufbau des symmetrisch gestalteten Fachwerks, das auf der Vorderseite ab dem Obergeschoss sichtbar ist, deuten auf eine Entstehung in der zweiten Hälfte des 17. Jahrhunderts. Wichtige Charakteristika sind die profilierten Quergebälkzonen, die mit weit geschwungenen Streben und Kopfwinkelhölzern ergänzten Eckständer sowie die rautenförmige Gestaltung der Brüstungsfelder. Die in der Schwelle angebrachte Inschrift, deren Text wohl von der gleichlautenden Inschrift des Rathauses übernommen wurde, lautet: „AL DING AVF ERD VERGENGLICH IST DEIN WORT HER JESV CHRIST BLEIBT WAR BESTENDIG VND GERECHT OBSCHON DIE WELT DASSELB VERSCHMECHT WER CHRISTO GLAUBT VND IHM VERTRAUT DER HAT WEISLICH VND WOL GEBAVT WENTZEL REVTER BAVMEISTER". Einschließlich der links angebauten jüngeren Toranlage ist das auf der Hofseite verputzte Gebäude aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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