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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Großen-Linden
  • Junkergasse 6
  • Junkergasse 8
So genanntes Junkernhaus
Flur: 1
Flurstück: 168/6, 170/2

Das giebelständige zweiteilige Gebäude ist das ehemalige Wohnhaus der Familie von Rodenhausen, die ab dem ersten Viertel des 14. bis Ende des 17. Jahrhunderts in Großen-Linden nachweisbar ist. Ursprünglich ein Teil von drei Hofreiten, zeigt das hoch aufragende, mit einem kräftigen Kellergeschoss ausgestattete Gebäude Proportionen, die auf eine Erbauungszeit im späten 15. oder frühen 16. Jahrhundert hindeuten. Besonders der starke Geschossüberstand, die profilierten Schwellen und Balkenköpfe auf der Giebel- und östlichen Traufseite sowie die teils paarweise angeordneten, relativ kleinen, in bauzeitlicher Position befindlichen Fensteröffnungen lassen eine frühe Datierung vermuten. Das ortsgeschichtlich bedeutende Haus ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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