Junkergasse 7, südwestlicher Rundturm
Junkergasse 7, ev. Kirche von Süden
Spätgotisches Sandsteinrelief
Ev. Kirche, Westportal
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Großen-Linden
  • Junkergasse 7
  • Junkergasse
Ev. Kirche
Flur: 1
Flurstück: 196/1, 200/1

Die 1206 erstmals erwähnte, ehemals den Heiligen Petrus und Paulus geweihte Kirche, die einer Reihe von Ortschaften des Hüttenbergs als Mutterkirche diente, steht auf einer steil zur Frankfurter Straße abfallenden Anhöhe im Südteil des heute noch ummauerten Kirchhofes. Es handelt sich um einen im Kern romanischen, geosteten Bruchsteinbau mit Langhaus, Querschiff, Vierungsturm, Rechteckchor und zwei westlich vorgelagerten Rundtürmen. Er entstand als einschiffige Anlage um 1230 anstelle eines vielleicht noch auf das 9. Jahrhundert zurückgehenden, im 11. und 12. Jahrhundert erweiterten Vorgängerbaus, von dem die Fundamentreste einer halbrunden Apsis und einer rechteckigen westlichen Vorhalle 1907 ergraben wurden. Im selben Jahr wurde die Kirche grundlegend renoviert und durch ein nördliches Seitenschiff erweitert. Aus der Zeit um 1230, wenn auch mit zahlreichen späteren Veränderungen, stammen die Vierungspfeiler, der Vierungsturm mit gekuppelten spitzbogigen Klangarkaden, die südliche Langhausmauer und das erst später in die Westwand eingefügte Portal, das ursprünglich wohl an der Südseite angebracht war. Wesentlich jünger sind dagegen die den Westgiebel flankierenden Rundtürme, die der Westfassade ihr wehrhaftes Aussehen geben. Sie entstanden wahrscheinlich bereits im 14. oder 15. Jahrhundert, erhielten aber erst im 16. Jahrhundert durch die verschieferten Fachwerkobergeschosse und spitz zulaufenden Kegeldächer ihre heutige charakteristische Form. Ursprünglich ganz massiv und ohne praktische Funktion, wurden sie beim Umbau von 1907 innen ausgehöhlt und mit Treppen versehen. Das romanische, um 1230 zu datierende Westportal, das wie bereits erwähnt erst nachträglich, wahrscheinlich gleichzeitig mit der Errichtung der Flankentürme, an seinen heutigen Ort versetzt wurde, hat wegen seiner außergewöhnlichen Gestaltung, die stilistisch noch am ehesten von oberitalienischen Vorbildern ableitbar ist, überregionale baugeschichtliche Bedeutung: Es ist rundbogig, in zwei Stufen nach innen abgetreppt und zeigt reichen, naiv gestalteten Reliefschmuck. An den Kämpfern des äußeren Bogens ist links und rechts je eine kräftig hervortretende Löwenfigur angebracht. Die linke trägt einen Menschen, die rechte einen Widder im Rachen. Die Gewände- und Bogensteine selbst sind flach reliefiert und weisen von flachen Leisten gerahmte figürliche Szenen auf, deren rätselhafter Inhalt zu zahlreichen Deutungsversuchen geführt hat. Nach der einleuchtend vorgetragenen These Schultes, die später von Koeniger erhärtet wurde, handelt es sich wahrscheinlich um die Darstellung der Legende des nachweislich in Großen-Linden verehrten Heiligen Wenzeslaus, der, nachdem er als Herzog von Böhmen getauft worden war, durch die Hand seines Bruders als Märtyrer starb.

Wichtige Details des Außenbaus sind zwei weitere, aus spätgotischer Zeit stammende Nebeneingänge am südlichen Langhaus bzw. am südlichen Querhaus. Sie haben gerade Stürze und gefaste Laibungen. Ein ebenfalls spätgotisches Sandsteinrelief, das Christus als Gärtner darstellt, ist in die Wand des Südquerhauses eingelassen. Da die Innenausstattung der Kirche mit Emporen, Kanzel, Orgel und Glasfenster 1907/08 völlig erneuert wurde, sind nur wenige Originalteile des alten Inventars erhalten. Erwähnenswert sind zwei spätgotische hölzerne Altarfiguren, die den heiligen Wenzeslaus und die heilige Margarethe darstellen sollen, der aus dem 15. Jahrhundert stammende Korpus eines Altarkreuzes sowie der Altar von 1741 und das Taufbecken von 1764, beide aus dunklem Marmor. Einschließlich der drei wertvollen Glocken von 1476, 1711 und 1737, des vor der Kirche aufgestellten romanischen Taufbeckens aus Lungstein mit Lisenen und Hufeisenfries und der fast vollständig erhaltenen Kirchhofmauer ist die Kirche aus künstlerischen, städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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