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Das durch eine Inschrift über der Handpforte „ANNO 1763" datierte Hoftor vom Typus mit gesonderter Torfahrt und Pforte hat eine linksseitig angesetzte, zur Zeit verputzte Fachwerkwandung. Hauptmerkmale sind neben der weit vorkragenden, durch Konsolen gestützten Verdachung die langen, geschwungen geführten Kopfbänder über der Torfahrt und die mit Winkelbändern, Gesims und einem Griechischen Kreuz als Gefachfüllung ausgestattete Handpforte. Beide Öffnungen sind mit einem breiten Kerbschnittband umzogen. Die Hölzer des Gefachkreuzes sind geschweift geführt, seine Arme und Teile seines Stammes sind mit Herzen, deren Spitzen nach innen weisen, verziert. Die Mitte ist durch ein Radbild mit Sechsstern betont. Die Toranlage ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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