Obergasse 19
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Großen-Linden
  • Obergasse 19
Flur: 1
Flurstück: 129

Giebelständiges verkleidetes Fachwerkwohnhaus des 17. oder 18. Jahrhunderts. Das Gebäude zeigt ein sehr hohes, steiles Dach sowie die bauzeitliche Gliederung der Fassade durch zwei Fensterachsen, so dass vom weitgehenden Erhalt des Fachwerkgefüges auszugehen ist.

Das mit einer weit vorkragenden Verdachung versehene, zweiteilige Hüttenberger Tor entstand im 2. Jahrzehnt des 19. Jahrhunderts. Als jüngste überlieferte Toranlage des Meisters Johannes Feller II. weist sie einige Besonderheiten auf: So setzen die Ständer direkt auf dem Boden an und die gewöhnlich freibleibenden Torecken sind mittels dreieckiger Bohlenstücke geschlossen. Torfahrt und Pforte sind zwar in üblicher Weise mit Wulst und Hohlkehle umzogen, doch hat die Gefachfüllung eine außergewöhnliche Sonderform. Hier finden sich rahmenartig gefasste Doppeldocken in der Mitte, die von Einzeldocken flankiert werden. Die Inschrift über der Handpforte hat folgenden Text: "DISES THOR HAT ERBAUT JOHANNES MENGES UND SEIN EH WEIB CHRISTINA/ IST ERHOBEN WORDEN D 19 TEN JUNI 1813 FELLER W M". Die Toranlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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