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Große Hofreite auf asymmetrischer Parzelle in exponierter Lage an der Einmündung der Junkergasse. Das traufseitig zur Straße liegende, langgezogene Fachwerkwohnhaus ist durch eine durchlaufende, mehrfach profilierte Schwelle und unregelmäßig gesetzte, unterschiedlich dimensionierte Schrägstreben in das 18. Jahrhundert zu datieren. In stumpfem Winkel schließt sich eine zur Obergasse orientierte dreiteilige Toranlage des 19. Jahrhunderts an. Diese leitet über zu einem traufseitig zur Straße stehenden, jüngeren Nebengebäude und zur giebelständigen Scheune, die beide im Obergeschoss Fachwerk des späten 19. Jahrhunderts erkennen lassen. Aufgrund ihrer städtebaulichen Qualitäten, die besonders durch die in der Höhe gestaffelte Dachabfolge zum Ausdruck kommt, ist die gesamte Hofanlage Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |