Oberhof 28-30
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Großen-Linden
  • Oberhof 28
  • Oberhof 30
Beamtenhaus
Flur: 12
Flurstück: 4/4

Doppelwohnhaus zusammengesetzt aus zwei Gebäudeteilen über flachem Sockel mit massivem Erdgeschoss, abgeschlossen von zwei hohen Mansarddächern. Die Fassade der giebelständig zur Straße ausgerichteten Hausnummer 28 wird optisch durch das symmetrische konstruktive Fachwerk des zweigeschossigen Giebels dominiert. Die Erschließung erfolgt an der Traufseite durch einen rückwärtig angeordneten, massiv gemauerten Seitenrisalit mit unregelmäßiger Durchfensterung, der ebenfalls von einem Mansarddach bedeckt ist und durch einen Fenstererker aus Fachwerk im Mansardgeschoss betont wird. Im Gegensatz dazu ist die traufständige Hausnummer 30 an zwei Seiten durch separat verdachte Eingänge, die von je zwei Fenstern flankiert werden, erschlossen. Über dem straßenseitigen Eingang ist ein zweigeschossiges Zwerchhaus mit Schleppdach angeordnet, dessen konstruktives Fachwerk oben mit einem Fensterband versehen ist. Das rechts darunter liegende Fenster springt zurück, so dass das linke wie ein Erker mit Dreiachtelabschluss in Erscheinung tritt. Das nach 1903 entstandene Doppelhaus ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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