Oberhof 32-34
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Großen-Linden
  • Oberhof 32
  • Oberhof 34
Beamtenhaus
Flur: 12
Flurstück: 4/3

Über einem flachen Sockel errichtetes Doppelwohnhaus mit massivem Erdgeschoss, das über Klappläden an den Fensteröffnungen verfügt. Die Hausnummer 32 ist von einem abgewalmten Mansarddach mit Schleppgauben abgeschlossen und zur Straße linksseitig mit einem zweiachsigen Seitenrisalit ausgestattet, dessen Giebel aus konstruktivem Fachwerk ebenfalls ein Mansarddach trägt. Der an der abgewalmten Seite des Gebäudeteils über eine Freitreppe erschlossene und separat verdachte Eingang wird von zwei schmalen Fenstern flankiert und ist im Dach durch ein abgerundetes, dreiachsiges Zwerchhaus mit segmentbogigem Giebel betont. Der rechte, giebelständige Gebäudeteil mit der Hausnummer 34 ist von einem Satteldach abgeschlossen und mit einem Obergeschoss aus konstruktivem Fachwerk versehen, das durch einen dreiachsigen Erker betont ist. An der Traufseite ist, über eine kurze Treppe erschlossen, ein eingeschossiger Windfang angeordnet, hinter dem ein zweigeschossiger Vorbau die übrige Hausbreite einnimmt. Das nach 1903 entstandene Doppelhaus ist aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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