Westlicher Teil der Hauptstraße
Nördlicher Abschnitt der Kirchgasse
Rathausstraße am Übergang zur Klausegasse
Braugasse 3, Hauptstraße
Nach Süden abknickende Kreuzgasse
Am Heimatmuseum, Blick nach Osten
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
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  • Gesamtanlage historischer Ortskern
Gesamtanlage

Gesamtanlage historischer Ortskern

Am Heimatmuseum 1-7, 2-4

Hauptstraße 1-47, 2-30

Kirchstraße 1-9, 37-47, 2-56

Kreuzgasse 1-31, 2-8

Rathausstraße 33-61, 2-4

Die im nördlichen Teil mehrfach abknickende Kirchstraße, zwischen Hauptstraße und Kreuzgasse gelegen, bildet den Siedlungskern des Dorfes mit dem an Kirche und alter Schule gelegenen ältesten Baubestand. Die gewachsene Ortsstruktur einschließlich der Parzellenzuschnitte ist insbesondere im Bereich der Kirche und der Straße Am Heimatmuseum noch deutlich ablesbar. Den nördlichen Abschluss der Gesamtanlage bildet die in Ost-West-Richtung verlaufende Hauptstraße, deren Hofanlagen im Norden noch durch einen weitgehend erhaltenen Scheunenkranz abgeschlossen werden und westlich durch die das Ortsbild entscheidend prägenden Höfe Rathausstraße 2 und 4 begrenzt ist. Nach Süden hin zieht sich das geschützte Ensemble entlang der Kirchstraße bis zur Kreuzgasse, deren gewundener Straßenverlauf westlich in die nach Norden führende Rathausstraße mündet. In diesem südwestlichen Bereich des Ortes haben sich die nahezu ungestörte historische Siedlungsstruktur sowie eine große Zahl kleiner und mittelgroßer Hofanlagen des 18. und 19. Jahrhunderts erhalten, auf deren unterschiedlich breiten Parzellen sich viele in der Tiefe verspringende Scheunen befinden. Der beschriebene Ortskern ist aus geschichtlichen Gründen als Gesamtanlage zu schützen.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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