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Der Neuhof liegt südöstlich von Leihgestern am Ostufer des Schafbaches. Seine Geschichte reicht bis ins 13. Jahrhundert zurück: Um die Ernte der abgelegenen Felder des Klosters Schiffenberg schnell und sicher einbringen zu können, ließ 1230 der damalige Abt Albero den Neuhof als Klosterhof erbauen. Da die klösterliche Gründung mit zahlreichen Sonderrechten ausgestattet war, kam es zu immer wieder aufflammenden Streitigkeiten mit den Leihgesterner Bauern, die bis zum Jahre 1670 anhielten. 1306 wurde der Neuhof zum ersten Mal verpachtet, und zwar auf zwölf Jahre an die Brüder Hermann und Konrad von Aldendorf. Nach der Übernahme des Klosters Schiffenberg durch den Deutschherrenorden wurde der Hof 1356 an zwei Leihgesterner Bauern, Hermann Strube und Heinrich Stoppelnbein, diesmal nach Landsiedelrecht verpachtet. Nachdem der Schiffenberg im Zuge der Säkularisation bereits 1803 hessische Staatsdomäne geworden war, vermachte der Großherzog von Hessen 1809 den Neuhof einem seiner Offiziere, dem Freiherrn von Firnhaber Eberstein Gordis. Georg von Firnhaber, der seit 1826 mit Claudine von Brentano verheiratet war, hinterließ nach seinem Tode 1848 eine Stiftung zum Wohle der Armen von Leihgestern. Auch Karl Müller, der Urgroßvater des heutigen Eigentümers, der den Neuhof 1878 kaufte, setzte das soziale Engagement seines Vorgängers fort, indem er die um die Jahrhundertwende in Leihgestern gegründete Kleinkinderschule finanziell unterstützte. Besonders schützenswerte Bauten des Hofgutes, das zwei Innenhöfe, einen südlichen und einen nördlichen, ausbildet und aus zahlreichen Wohn- und Nutzbauten besteht, sind das Wohnhaus Nr.12 und die Gebäude Nr.14 und 16. Das Wohnhaus Nr. 12 zeigt sich als voluminöser zweigeschossiger Fachwerkbau des 18. Jahrhunderts mit mächtigem Halbwalmdach, der durch seine beiden nach Süden und Norden gerichteten Zwerchgiebel, die mit Schopfwalmen ausgestattet sind, charakterisiert wird. Wichtige Gestaltungsmerkmale sind das regelmäßig gefügte, unverzierte Fachwerk, die zu Dreiergruppen zusammengefassten Fenster und der Treppenaufgang mit hölzerner Verdachung. Die beiden Gebäude 14 und 16, die zusammen mit dem ehemaligen Eishaus die Einfahrt flankieren, stammen aus dem 18. Jahrhundert, wurden aber im 19. Jahrhundert verändert, wie die freiliegenden Fachwerkteile, das hohe Mansardwalmdach, der Erkervorbau im Eingangsbereich und die teilweise Verschindelung erkennen lassen. Eine in den Balken angebrachte Inschrift gibt nähere Informationen zur Erbauung. Sie lautet: „DISEN BAV HABEN SE IHROHOCHWÜRDEN GNADEN DER HERR COMMANDUER VND/ GENERAL G W VON HARDENBERG DVRCH DES HOHEN TEVTSCHEN R ORDESVERWALTER/ HERRN BOTT ZV SCHIFFENBERG VON MEISTER CHRISTOFF WALTER/ ZV HAVSEN AVFFÜHREN LASSEN IN ANNO CHRISTI DEN 9 IVNI 1773". Zusammen mit der im Südhof erhaltenen Pferdeschwemme (Wappenstein), dem ehemaligen Brennhaus, den zahlreichen Wirtschaftsgebäuden, den am Eingang erhaltenen, flach reliefierten Torpfosten mit Pinienzapfenbekrönung und dem alten, vorwiegend aus Eichen bestehenden Baumbestand ist das Gehöft aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmal im Sinne einer Sachgesamtheit.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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