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Sachgesamtheit Jüdischer Friedhof
Der kleine Friedhof liegt nordöstlich vom Dorf im freien Feld am Rande der Münchwiese, westlich des so genannten Brückenweges, der den Lückebach überquerend, zum Mühlberg hinaufführt. Sein baumbestandenes, von einer Hecke umschlossenes Areal, das 483 qm umfasst, enthält nur noch wenige Grabsteine. Als letzter materieller Hinweis auf die jüdischen Familien, die spätestens seit Mitte des 18. Jahrhunderts in Leihgestern ansässig waren und in der Kreuzgasse oder der Rathausstraße eine Synagoge unterhielten, ist er als Sachgesamtheit Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |