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Das Wohnhaus des ausgehenden 17. Jahrhunderts ist über einem Bruchsteinsockel errichtet und verfügt über ein dichtes Fachwerkgefüge mit geschosshohen, leicht geknickten Streben im Erdgeschoss. Mit geringem Überstand erhebt sich über einer stark profilierten Schwelle das Obergeschoss mit dreiviertelhohen Streben mit Kopfwinkelhölzern an den Eckständern, gebogenen Fußstreben am Mittelständer und genasten Diagonalstreben im Giebelfeld. Der jüngere Torbau mit geschosshohen Streben, versetzten Riegeln und diagonalen Streben im Erdgeschoss wurde im 19. Jahrhundert angefügt. Wohnhaus und Torbau sind Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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