Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit rechtsseitig angefügtem überbautem Tor des 19. Jahrhunderts. Das mit einem hohen Sockel ausgestattete Gebäude zeigt schmale Proportionen und weist mit seinem schwach ausgeprägten Überstand des Obergeschosses, dem steilen, hohen Satteldach und der zweiachsigen Fenstergliederung in eine Bauzeit im ausgehenden 17. Jahrhundert. Bemerkenswert sind die im 19. Jahrhundert vergrößerten Fenster, die ihre alte Teilung und Verglasung bewahrt haben. Das Gebäude ist einschließlich des Torbaus Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |