Hauptstraße 25
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Gießen, Stadt und Landkreis
Linden
Leihgestern
  • Hauptstraße 25
Flur: 1
Flurstück: 262/1

Giebelständiges verputztes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts mit rechtsseitig angefügtem überbautem Tor des 19. Jahrhunderts. Das mit einem hohen Sockel ausgestattete Gebäude zeigt schmale Proportionen und weist mit seinem schwach ausgeprägten Überstand des Obergeschosses, dem steilen, hohen Satteldach und der zweiachsigen Fenstergliederung in eine Bauzeit im ausgehenden 17. Jahrhundert. Bemerkenswert sind die im 19. Jahrhundert vergrößerten Fenster, die ihre alte Teilung und Verglasung bewahrt haben. Das Gebäude ist einschließlich des Torbaus Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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