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Die straßenseitige Giebelfassade des ansonsten noch verputzten Hauses ist in jüngerer Zeit freigelegt worden. Sie zeigt ein grafisches, konstruktives Fachwerkgefüge mit geschosshohen Streben im Erdgeschoss. Das leicht auskragende, auf einer profilierten Schwelle ruhende Obergeschoss wird optisch durch die stark dimensionierten, flach gebogenen Streben mit herzförmigen Kopfwinkelhölzern bestimmt. Deutlich zeichnen sich auch noch die kleineren, bauzeitlichen Fensteröffnungen im Obergeschoss ab. Die Hofanlage ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |