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Verputztes giebelständiges Fachwerkwohnhaus mit rechts angefügtem einfachem Hüttenberger Tor mit eingeschnittener Pforte. Das mit einem Sockel ausgestattete, symmetrisch durch zwei Fensterachsen gegliederte Gebäude zeigt einen leichten Überstand des Obergeschosses. Seine Proportionen deuten auf eine Entstehung im 18. Jahrhundert hin. Es ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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