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Die relativ breite Hofanlage wahrt ihre geschlossene Straßenfront, die aus einem im 18. Jahrhundert errichteten giebelständigen Fachwerkwohnhaus, einem links angesetzten Hüttenberger Tor des 19. Jahrhunderts und mehreren Nebengebäuden besteht. Das Hauptgebäude ist ebenso wie die übrigen Bauten vollkommen verputzt. Es hat einen niedrigen, sekundär verklinkerten Sockel, eine symmetrisch zweiachsige Fensteranordnung und zeigt zwischen dem Untergeschoss und dem leicht auskragenden Obergeschoss sowie am Übergang zum Giebel eine waagerechte Betonung der Gesimszone. Das Tor mit separater Pforte ist schlicht gestaltet und zeigt im Gefach über der Pforte ein stehendes Kreuz. Die gesamte Hofanlage ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |