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Die an der Ecke Johannes-Heß-Straße stehende Hofreite besteht an der Straßenfront aus einem schmalen, giebelständigen Fachwerkwohnhaus und einem rechts angefügten, traufseitigen Gebäude, in das ein zweiteiliges Tor integriert ist. Das vollständige verputzte, im hinteren Teil massiv erneuerte Hauptgebäude, das wohl aus dem 18. Jahrhundert stammt, hat einen relativ hohen Sockel und wird bei leicht überstehendem Obergeschoss im Vorderbereich zweifach durch Gesimse unterteilt. Ein interessantes Fassadenbild ergibt sich durch die in Erd- und Dachgeschoss dicht zusammen stehenden Fenster gegenüber den weit auseinander gerückten Fenstern des Obergeschosses. Zusammen mit dem Hüttenberger Tor, einer Konstruktion mit ausgegliederter Handpforte und mit kreuzförmiger Gefachfüllung darüber, ist die Hofanlage aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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