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Hofanlage in exponierter Ecklage zur Hauptstraße. Das giebelseitig zur Kirchstraße orientierte, schmale Fachwerkgebäude ist größtenteils verputzt. Die in jüngerer Zeit freigelegte Giebelseite zeigt heute ein typisches Fachwerkgefüge des ausgehenden 17. Jahrhunderts. Im Erdgeschoss wurden die seitlichen Streben entfernt, so dass heute nur noch zwei Kopfhölzer an den Eckständern die Aussteifung des Gefüges übernehmen. Im leicht überkragenden Obergeschoss blieb die Gliederung mit flach gebogenen Streben, die mit Kopfwinkelhölzern und Halsriegeln an die Eckständer laufen, erhalten. Die profilierten, auf Volutenkonsolen stehenden Fensterrahmen wurden im 19. Jahrhundert hinzugefügt, als das Haus verputzt wurde. Für die Gesamtwirkung wichtig ist das leicht vortretende Hoftor. Die komplette Hofanlage ist Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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Grenzstein | |
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