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Giebelständiges, teilweise verbrettertes, teilweise verschiefertes Fachwerkwohnhaus mit rechtsseitig jüngerem Seitentrakt. Das steilgieblige, mit einem hohen Sockel ausgestattete Haupthaus weist am Übergang zum Obergeschoss eine starke Auskragung auf. Das in konstruktivem Gefüge errichtete Erdgeschoss verfügt, ähnlich dem jüngeren, überbauten Hoftor, über geschosshohe Streben. Das wohl noch dem 17. Jahrhundert zuzurechnende Gebäude ist aus städtebaulichen und geschichtlichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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