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Überdachtes, mit Torfahrt und Pforte ausgestattetes Hoftor. Beide bogig abschließenden Öffnungen sind mit einem starken Kerbschnittband umgeben. Das Gefach über der Pforte hat als Grundform ein von der Raute durchzogenes Andreaskreuz, dessen Hölzer vermutlich erneuert wurden. An den Winkelbändern der Pforte sind viertelkreisförmige Fächerrosetten als Auszier vorhanden. Über der mit einem Gesims versehenen Pforte zeigt sich folgende Inschrift: "CWS 1722". Das Tor ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |