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Das giebelständige, weit in die Tiefe gehende Fachwerkgebäude setzt einen baulichen Akzent nördlich der Kirche. Vorn von einem kräftigen Bruchsteinsockel unterfangen und hinten im Erdgeschoss teils massiv ausgebaut, schließt es unmittelbar an den Kirchhof an und steht nach Norden hin frei. Bestimmend für seine Gesamtwirkung sind das aus Rähmbalken, offenliegenden Balkenköpfen und profilierten Schwellen gebildete Quergebälk. Wichtige Konstruktions- und Gestaltungsmerkmale des auf der Giebelseite symmetrisch ausgebildeten, inzwischen verschieferten Fachwerks sind vor allem die konkav bzw. konvex geschwungenen geschosshohen Streben im Obergeschoss. Aufgrund seiner exponierten Lage ist das Haus einschließlich der rechts anschließenden Mauereinfriedung aus städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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