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Zweizoniges Fachwerkwohnhaus des späten 17. Jahrhunderts. Der giebelständige, vorn mit einem hohen Sockel ausgestattete, inzwischen verputzte Bau zeigt, wie ältere Fotografien belegen, an der Hofseite aufwändiges Fachwerk. Bemerkenswert sind der durch Füllhölzer und Balkenköpfe plastisch herausgearbeitete Schwellen-Rähm-Bereich sowie die mit Halsriegeln und Gegenstreben versehenen Strebefiguren an den Ecken und gleich aufgebaute "Mannfiguren" in der Mitte des Obergeschosses. Figürliche Schnitzereien am ornamentierten Eckständer und die Darstellung von Schere und Bügeleisen in den Kopfwinkelhölzern des Bundständers verleihen dem Haus zusätzliche Bedeutung. Es ist daher Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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