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Giebelständiges Fachwerkwohnhaus des späten 17. oder beginnenden 18. Jahrhunderts. Das auf einem niedrigen Bruchsteinsockel errichtete, im hinteren Bereich teils massiv erneuerte Gebäude zeigt regelmäßiges, an der Giebelseite symmetrisch ausgebildetes Fachwerk mit leicht geschwungenen, geschosshohen Streben im Obergeschoss. Bemerkenswert sind das reich profilierte, plastisch hervortretende Quergebälk zwischen Unter- und Obergeschoss, die auf der Kante mit Rautenbändern und Voluten geschmückten Eckständer im Obergeschoss, der am Übergang zum Giebel angebrachte Klötzchenfries und die paarweise angeordneten, flachbogigen Fensteröffnungen im Giebel. Einen gestalterischen Akzent setzen auch die mit profilierten Holzrahmungen und Klappläden ausgestatteten Fenster. Das Gebäude ist Kulturdenkmal aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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