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Vollständig verputztes, giebelständiges Fachwerkwohnhaus des ausgehenden 17. Jahrhunderts mit linksseitig angereihter jüngerer Toranlage. Das auf einem niedrigen Sockel errichtete Gebäude zeigt gedrungene Proportionen, die durch den relativ starken Überstand des Obergeschosses betont werden. Die zweiachsige Fenstergliederung wahrt die bauzeitlichen Fensteröffnungen, auch das Dachwerk zeigt wahrscheinlich unveränderten Bestand. Da das Fachwerk weitgehend erhalten sein dürfte, ist das Gebäude, das einen wichtigen Beitrag zum Straßenbild leistet, einschließlich der Toranlage aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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