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Die exponiert an der Ecke Kantstraße gelegene Hofreite besteht zur Straße hin aus einem giebelständigen Fachwerkwohnhaus und einem rechts angesetzten, jüngeren Torbau. Das Hauptgebäude, ein stattlicher Bau des frühen 18. Jahrhunderts, ist mit einem Bruchsteinsockel ausgestattet. Seine symmetrisch gegliederte Giebelfassade zeigt Fachwerk der Erbauungszeit mit Brüstungsfeldern, die im Unter- und Obergeschoss sowie im unteren Teil des Giebels mit Andreaskreuzen geschmückt sind. Einschließlich des aus dem 19. Jahrhundert stammenden Nebengebäudes mit zweiteiliger aufwändiger Toranlage ist das Gebäude Kulturdenkmal aus städtebaulichen und künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |